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Eine Gasse für Helfer

Jeder kennt die Situation: Ein „Tatütata“ ertönt in der Ferne. Rettungskräfte sind unterwegs. Ich selbst habe bisher in solchen Situationen eigentlich immer nur disziplinierte Autofahrer erlebt. Aber die Statistik spricht leider eine andere Sprache: Es kommt relativ häufig zu Unfällen. Denn manche Fahrer geraten in Panik und handeln unüberlegt. So bleiben sie etwa plötzlich mitten auf der Fahrbahn stehen. Für die Retter ist die Unfallgefahr achtmal größer als für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für die Verletzten am Unfallort verzögern sich möglicherweise lebensrettende Maßnahmen. Daher haben „normale“ Fahrer die Pflicht, sofort Platz zu machen. So ist es im Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Doch wie verhält man sich in diesem Fall korrekt? Oberstes Gebot: Ruhe bewahren und erst einmal bestimmen, aus welcher Richtung das Martinshorn zu hören ist. Bei zweispurigen Straßen, etwa in der Stadt, lässt sich das weitere Verhalten relativ einfach beschreiben: Nähert sich ein Rettungsfahrzeug, heißt es: Sofort rechts ran fahren und anhalten. Steht der PKW-Lenker vor einer roten Ampel, darf er sogar vorsichtig über die Haltelinie fahren, um dem Einsatzwagen die Weiterfahrt zu ermöglichen. Zeigt die Ampel Grün, ist es in der Regel besser, erst die Kreuzung zu überqueren – aber natürlich nur, wenn die Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.

Aber Vorsicht! Auf Autobahnen funktioniert die Gassenbildung anders. Und zwar je nach Anzahl der Spuren. Sind es zwei, lenken die Fahrer auf der linken Spur nach links, auf der rechten nach rechts. Eine andere Regel gilt für dreispurige Autobahnen: Nur wer ganz links fährt, weicht nach links aus, die beiden anderen Spuren orientieren sich nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen heißt es einfach: Die beiden linken nach links, die beiden rechten nach rechts, damit sich die Gasse öffnen kann. Übrigens ist es besser, nach dem Passieren der Rettungsfahrzeuge den Freiraum nicht sofort zu schließen: Weitere Einsatzfahrzeuge könnten nachkommen.

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